AGB

1. Vertragsschluss

1.1 Vertragsschluss im Studio

Wird die Mitgliedschaft im Studio abgeschlossen, besteht kein Widerrufsrecht.

1.2 Online-Mitgliedschaften: Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert” (§ 356 Abs. 4 BGB). Das gesetzliche Widerrufsrecht dieses Vertrags erlischt nach dem ersten Besuch des Studios oder der Nutzung von anderen Dienstleistungen (Kurse, App u.s.w.)

2. Nutzung des Studios

2.1 Vertragshauptpflichten des Studios

Das XTRASPORT, Inh. Dirk Wiesener gewährt seinen Mitgliedern gegen die Zahlung eines pauschalen Entgelts die Benutzung aller Trainingsanlagen während der Rahmen-Öffnungszeiten.

2.1 Mitgliedskarte

Die Nutzung des Studios kann nur mithilfe des Zugangsmediums (z.B. Karte) erfolgen, welches zu Beginn der Mitgliedschaft ausgehändigt wird. Diese Karte ist, ebenso wie die Leistungen aus diesem Vertrag, NICHT AUF DRITTE ÜBERTRAGBAR. Der Verlust der Karte ist dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Für das Bereitstellen einer Ersatzkarte werden 10,- EUR fällig. Bei Weitergabe der Karte wird mindestens eine Vertragsstrafe von 50,- EUR fällig.

3. Kündigungen

Ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen der Textform (Brief oder E-Mail). Die Mitgliedschaft kann innerhalb der Erstlaufzeit nicht außerordentlich wegen Umzug gekündigt werden.

4. Zahlungen der Beiträge

4.1 Fälligkeiten

Der Mitgliedsbeitrag wird în den vereinbarten Teilbeiträgen ab Vertragsbeginn im Voraus zur Zahlung fällig. Die Anmeldegebühr ist mit Abschluss der Vereinbarung zur Zahlung fällig.

4.2 Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Beiträge oder sonstigen Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein gültiges Lastschriftmandat muss deshalb vom Mitglied erteilt werden.

4.3 Verzug und Rücklastschriften

Liegt mehr als zwei Wochen kein gültiges SEPA-Mandat vor oder gerät das Mitglieds schuldhaft mit mehr als zwei der Teilbeiträge (bzw. 2 Monate) in Zahlungsverzug, werden die zukünftigen Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Sämtliche Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

4.4 Verzugskosten und sonstige Folgen

Das Studio behält sich das Recht vor, Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen Mahn- und Inkassospesen, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Außerdem behält sich das Studio das Recht vor, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadendseesatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.5 Preisanpassungsrecht

Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöhen, ist das Studio berechtigt, den Beitrag entsprechend dem neuen Umsatzsteuersatz zu erhöhen und dies dem Mitglied in Textform (gemäß § 126b BGB) zu erklären. Gleiches gilt bei einer Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes. Die Preisanpassung ist ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

5. Änderungen des Vertrags

5.1 Daten

Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Mitglieds.

5.2 Inhalte

Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform oder Email. Mündliche Nebenabreden gelten zu keinem Zeitpunkt.

6 Ruhen der Mitgliedschaft und Gratistraining

6.1 Gratistraining

Gratiszeiträume zählen niemals zum zahlungspflichtigen Mitgliedsgutszeitraum und werden immer zusätzlich gewährt.

6.2 Ruhen der Mitgliedschaft

In Härtefällen kann eine Pausierung der Mitgliedschaft beantragt werden. Dies kann mit und ohne Zahlungspause erfolgen. Das Studio behält sich das Recht vor, für das Bearbeiten einer Pausierung eine Bearbeitungsgebühr oder eine Teilzahlung der pausierten Zeiträume zu fordern.

6.3 Behördliche Schließungen (z.B. Covid19-Lockdown)

Behördliche Schließungen, welche nicht auf grob fahrlässiges Verschulden des Studios beruhen, wirken wie eine Vertragspausierung inkl. des Verschiebens aller Vertragsfristen.

6.4. Studiowechsler

Studiowechslern können bis zu 6 Gratismonate gewährt. Eine gültige Kündigungsbestätigung eines laufenden Fitnessstudiovertrages ist dabei binnen 14 Tagen vorzulegen, da sonst der Vertragsabschluss als Start des Vertrages wirkt. Die Mitgliedschaft beginnt bei rechtzeitiger Vorlage spätestens nach 6 Monaten, mindestens aber mit dem Ende der „Altvertrages“. Das Startset und die Getränkepauschale sind sofort fällig.

7. Haftung

Die Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios beruhen. Das Studio übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld, es sei denn grob fahrlässiges Verhalten seitens des Studios liegt vor .

8. Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil der Mitgliedschaft und hängt im Studio aus.

9. Änderungen der AGB

Das Studio ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Studiobetreiber wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.